Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kastenauerin
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Elisabeth Marx, als die „Kastenauerin“, und ihren Kund:innen über die individuelle Gestaltung und Anfertigung von Kostümen und damit verbundene Leistungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kund:innen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Individuelle Kostümanfertigung und Made to Measure
Die Kastenauerin fertigt individuelle Kostüme nach den Wünschen und den von Kund:innen zur Verfügung gestellten Maßen.
Die Kostüme werden im Made-to-Measure-Verfahren gefertigt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um klassische Maßschneiderei bzw. um eine handwerkliche Maßanfertigung im Sinne eines individuell auf den Körper zugeschnittenen Maßschnitts.
Als Grundlage können vorhandene Schnittmuster verwendet und zwischen verschiedenen Größen angepasst werden. Die konkrete Konstruktion richtet sich nach dem jeweiligen Kostüm und den angegebenen Maßen.
- Angebot und Kostenschätzung
Vor Beginn eines individuellen Auftrags erhalten Kund:innen grundsätzlich ein Angebot bzw. eine Auftragsübersicht.
Dieses enthält, soweit zum Zeitpunkt der Angebotserstellung möglich:
- die geplante Ausführung des Kostüms,
- wesentliche Materialien und Gestaltungselemente,
- enthaltene Leistungen,
- den voraussichtlichen bzw. vereinbarten Preis,
- gegebenenfalls separat berechnete Zusatzleistungen,
- sowie den vorgesehenen Fertigstellungs- oder Übergabetermin.
Bei individuellen Kostümen können einzelne Kostenpositionen, insbesondere Materialkosten oder zusätzliche Arbeitsaufwände, vor Beginn der Fertigung nicht immer abschließend bestimmt werden. In diesen Fällen wird dies im Angebot entsprechend kenntlich gemacht.
Sollte sich während der Fertigung abzeichnen, dass der vereinbarte bzw. angegebene Kostenrahmen wesentlich überschritten wird, werden Kund:innen hierüber informiert, bevor zusätzliche, nicht bereits vereinbarte Leistungen ausgeführt werden.
Änderungen oder zusätzliche Wünsche von Kund:innen können zu einer Erhöhung des Gesamtpreises führen.
- Vertragsschluss und Anzahlung
Ein Auftrag kommt zustande, sobald Kund:innen das Angebot bzw. die Auftragsübersicht annehmen und die vereinbarte Anzahlung bei der Kastenauerin eingegangen ist.
Mit Eingang der Anzahlung wird der vereinbarte Zeitslot verbindlich reserviert.
Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis des Auftrags angerechnet.
Eine bloße Anfrage, ein unverbindliches Erstgespräch oder die Erstellung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags stellt noch keinen Auftrag dar.
- Terminverschiebungen
Ein verbindlich vereinbarter Termin wird für den jeweiligen Auftrag reserviert.
Wünschen Kund:innen nach Vertragsschluss eine Verschiebung eines vereinbarten Termins oder Produktionsslots, kann ein neuer Termin nur nach erneuter verbindlicher Terminreservierung vereinbart werden.
Hierfür kann eine erneute Anzahlung bzw. Terminreservierungszahlung verlangt werden.
Die Kastenauerin übernimmt keine Gewähr dafür, dass bei einer gewünschten Verschiebung ein gleichwertiger oder zeitlich passender Ersatztermin verfügbar ist.
- Designskizzen und Umsetzung
Designskizzen dienen der Visualisierung der gestalterischen Idee und sind keine technischen Konstruktionszeichnungen oder verbindlichen Schnittzeichnungen.
Die Entwürfe werden als zweidimensionale Skizzen auf einer großen, schlanken Schneiderpuppe bzw. einem Mannequin erstellt. Bei der Übertragung eines zweidimensionalen Entwurfs auf einen dreidimensionalen menschlichen Körper kann es zu Abweichungen in der tatsächlichen Schnittführung und Wirkung kommen.
Nicht jedes in einer zweidimensionalen Skizze dargestellte Gestaltungselement lässt sich technisch oder optisch vollständig identisch in ein dreidimensionales Kleidungsstück übertragen. Insbesondere Linienführungen, Kurven, Abstände, Farbflächen, Ausschnitte und andere Gestaltungselemente können deshalb bei der Umsetzung angepasst werden, wenn dies aufgrund der Schnittkonstruktion, der Körperform, der Materialeigenschaften oder der technischen Umsetzbarkeit erforderlich ist.
Die Kastenauerin bemüht sich, die gestalterische Idee der freigegebenen Skizze möglichst entsprechend umzusetzen. Konstruktiv oder technisch notwendige Abweichungen von der Darstellung in der Skizze stellen jedoch keinen Mangel dar, sofern die wesentlichen vereinbarten Gestaltungselemente und der Charakter des Designs erhalten bleiben.
Auch die Proportionen der Skizze sind nicht als maßstabsgetreue Darstellung des tatsächlichen Körpers zu verstehen. Die Schnittführung und optische Wirkung können aufgrund individueller Körperproportionen am fertigen Kostüm anders erscheinen.
Darüber hinaus können Farben und Materialien abhängig von Stoff, Oberfläche, Lichtverhältnissen und Bildschirmdarstellung anders wirken als in der Skizze.
Die freigegebene Designskizze stellt daher keine Garantie für eine pixel- bzw. liniengetreue Umsetzung des fertigen Kostüms dar.
- Designfreigabe und Änderungswünsche
Vor Beginn der Fertigung werden mindestens 2 Designskizzen zur Auswahl bzw. zur Freigabe vorgelegt.
Mit der Freigabe bzw. der Wahl einer Designskizze bestätigen Kund:innen die grundsätzliche Gestaltung des Kostüms.
Änderungswünsche, die nach der Freigabe aus persönlichen Gründen oder aufgrund einer nachträglich geänderten Vorstellung entstehen, sind kostenpflichtig.
Dies betrifft beispielsweise den Wunsch nach einer anderen Farbe, Schnittführung, Stoffauswahl, Verzierung, Applikation, Positionierung von Gestaltungselementen oder sonstigen Gestaltung.
Die Kosten richten sich nach dem hierfür tatsächlich erforderlichen Material- und Arbeitsaufwand und werden Kund:innen vor Durchführung der Änderung mitgeteilt, soweit dies möglich ist.
Stellt sich dagegen heraus, dass das gefertigte Kostüm von der vereinbarten Gestaltung abweicht und die Abweichung von der Kastenauerin zu vertreten ist, wird die notwendige Korrektur nicht als kostenpflichtiger Änderungswunsch berechnet.
Gesetzliche Ansprüche von Kund:innen wegen Mängeln bleiben unberührt.
- Maße und Passform
Kund:innen sind dafür verantwortlich, dass die für die Fertigung zur Verfügung gestellten Maße korrekt und vollständig sind. Werden Maße von Kund:innen selbst genommen oder übermittelt, tragen Kund:innen das Risiko für Messfehler.
Die Kastenauerin kann auf Wunsch Hinweise zur korrekten Maßabnahme geben. Eine Verantwortung für selbstständig ermittelte und übermittelte Maße wird dadurch nicht übernommen.
Erforderliche Änderungen aufgrund falsch oder unvollständig übermittelter Maße können kostenpflichtig sein.
Ist eine notwendige Änderung dagegen auf einen von der Kastenauerin zu vertretenden Fertigungsfehler zurückzuführen, erfolgt die entsprechende Korrektur ohne zusätzliche Berechnung.
Da ein Made-to-Measure-Kostüm auf individuellen Körpermaßen basiert, kann trotz korrekter Maßangaben und sorgfältiger Fertigung eine Anpassung im Rahmen einer Anprobe erforderlich sein.
- Anproben
Soweit für das jeweilige Kostüm vorgesehen oder vereinbart, finden eine oder mehrere Anproben statt.
Kund:innen verpflichten sich, vereinbarte Anprobetermine zuverlässig wahrzunehmen und rechtzeitig abzusagen, wenn eine Teilnahme nicht möglich ist.
Zusätzliche Anproben, die aufgrund von nachträglichen Änderungswünschen, fehlerhaft übermittelten Maßen oder wiederholtem Nichterscheinen erforderlich werden, können gesondert berechnet werden.
- Materialien und geringfügige Abweichungen
Die Kastenauerin bemüht sich, die im Angebot bzw. in der freigegebenen Gestaltung vereinbarten Materialien und Farben entsprechend umzusetzen.
Sollte ein bestimmtes Material nicht verfügbar sein, kann nach vorheriger Abstimmung ein gleichwertiges oder möglichst vergleichbares Material verwendet werden.
Aufgrund von Produktionschargen, Materialeigenschaften, Lichtverhältnissen und der individuellen Verarbeitung können geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur, Glanz oder Optik auftreten.
Solche geringfügigen materialbedingten Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit des Kostüms im Wesentlichen eingehalten wird.
- Fertigstellung und Mitwirkung
Der vereinbarte Fertigstellungstermin setzt voraus, dass Kund:innen alle erforderlichen Informationen, Maße, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Verzögerungen, die durch verspätete Rückmeldungen, fehlende Maße, verspätete Freigaben, nicht wahrgenommene Anproben oder nachträgliche Änderungswünsche entstehen, können zu einer Verschiebung des Fertigstellungstermins führen.
Die Kastenauerin informiert Kund:innen über absehbare erhebliche Verzögerungen.
- Abnahme und Mängel
Bei Übergabe bzw. Erhalt des Kostüms sollten Kund:innen dieses zeitnah auf offensichtliche Mängel überprüfen.
Beanstandungen sind möglichst zeitnah mitzuteilen und sollten nachvollziehbar beschrieben werden. Fotos/Videos können zur Dokumentation hilfreich sein.
Bei berechtigten Mängeln erhält die Kastenauerin grundsätzlich die Möglichkeit, den Mangel durch Nachbesserung oder eine andere gesetzlich vorgesehene Form der Nacherfüllung zu beheben.
Die gesetzlichen Rechte von Kund:innen bei Mängeln bleiben unberührt.
Nicht als Mangel gelten insbesondere rein subjektive Abweichungen von einer ursprünglichen Erwartung, die nicht Bestandteil der vereinbarten Gestaltung waren (siehe Punkt 7. Designfreigabe und Änderungswünsche).
- Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Die vereinbarte Anzahlung ist zu dem in der Anzahlungsrechnung angegebenen Zeitpunkt zu leisten.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt, grundsätzlich vor oder bei Übergabe des Kostüms, vollständig zu begleichen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Kostüm Eigentum der Kastenauerin.
- Stornierung und Beendigung des Auftrags
Bei individuell angefertigten Kostümen können nach Auftragserteilung bereits erhebliche Arbeits- und Materialkosten entstehen.
Eine Beendigung des Auftrags durch Kund:innen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Materialkosten und sonstige gesetzlich geschuldete Beträge können entsprechend in Rechnung gestellt werden.
- Widerrufsrecht
Bei individuell angefertigten Kostümen kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein, wenn es sich um Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Kund:innen maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ob ein Widerrufsrecht im konkreten Einzelfall besteht oder ausgeschlossen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Vertragsgestaltung.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, werden Kund:innen hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.
- Pflege und Umgang mit dem Kostüm
Kund:innen erhalten Hinweise zur Pflege und zum sachgemäßen Umgang mit dem Kostüm auf der Website.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Pflege, falsche Reinigung, ungeeignete Wasch- oder Trocknungsverfahren, übermäßige Hitze oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Behandlung entstehen, haftet die Kastenauerin nicht.
Verzierungen wie Strasssteine, Pailletten, Applikationen oder vergleichbare Elemente können sich insbesondere bei intensiver Nutzung, Reibung oder mechanischer Belastung lösen. Dies kann einen normalen Verschleiß darstellen.
- Verwendung der Kostüme
Die Kostüme werden entsprechend dem jeweils vereinbarten Verwendungszweck gefertigt.
Bei intensiver sportlicher oder tänzerischer Nutzung können insbesondere durch Reibung, Dehnung, Schweiß, Boden- oder Gerätekontakt sowie wiederholte Belastung Gebrauchsspuren oder Beschädigungen entstehen.
Ein Kostüm der Kastenauerin stellt keine persönliche Schutzausrüstung und keine Sicherungsausrüstung dar.
Insbesondere bei PoleDance, Aerials oder vergleichbaren Aktivitäten darf das Kostüm nicht als Bestandteil einer Sicherungs- oder Aufhängungskonstruktion verwendet werden.
- Nutzungsrechte an Entwürfen und Designs
Die von der Kastenauerin erstellten Designideen, Skizzen und Gestaltungskonzepte bleiben geistiges Eigentum der Kastenauerin, soweit gesetzlich geschützt.
Designskizzen und Gestaltungskonzepte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Kastenauerin nicht zur Herstellung eines Kostüms durch Dritte verwendet, vervielfältigt oder weitergegeben werden.
Mit dem Erwerb des fertigen Kostüms wird das Eigentum am Kostüm übertragen. Ein darüberhinausgehendes Nutzungsrecht an den zugrunde liegenden Entwürfen oder Gestaltungskonzepten wird dadurch nicht übertragen.
- Fotografien und Veröffentlichung
Fotos von gefertigten Kostümen, auf denen ausschließlich das Kostüm und keine erkennbaren Personen abgebildet sind, dürfen von der Kastenauerin zu Dokumentations-, Portfolio- und Werbezwecken verwendet und veröffentlicht werden.
Fotos, auf denen Kund:innen erkennbar abgebildet sind, werden nur mit vorheriger Einwilligung der jeweiligen abgebildeten Person zu Dokumentations-, Portfolio- oder Werbezwecken veröffentlicht.
Mit der Zusendung von Fotos versichert die:der Kund:in, dass sie:er über die erforderlichen Rechte zur Weitergabe der Fotos an die Kastenauerin verfügt und durch die Weitergabe keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte der:des Fotograf:in, verletzt werden.
Eine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos, auf denen Kund:innen erkennbar abgebildet sind, kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nach Eingang des Widerrufs wird die Kastenauerin die betreffenden Fotos nicht weiter für die entsprechenden Veröffentlichungszwecke verwenden und sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe entgegenstehen, aus den eigenen öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen entfernen.
- Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Die für die Anfertigung des Kostüms erforderlichen Maße und sonstigen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet.
Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherdauer, Rechtsgrundlagen und den Rechten der betroffenen Personen ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Kastenauerin.
- Haftung
Die Kastenauerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kastenauerin beruhen, wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Stand: August 2026